Wenn Betrüger bis an die Haustür kommen – eine Warnung an alle!

18. Februar 2026

Meldungen zu Anrufen im Namen angeblicher Behörden gehören seit Monaten zu den am meisten an das BACS gemeldeten Fällen. Besonders häufig geben sich die Täter dabei als Mitarbeitende von Polizeibehörden aus. Aktuell zeigt das Phänomen eine Weiterentwicklung: Betrüger geben sich auch als Mitarbeitende des BACS aus. Während frühere Varianten meist auf die direkte Herausgabe von Zugangsdaten oder Finanzinformationen abzielten, kombinieren aktuelle Fälle psychologischen Druck und umfassen sowohl Fernzugriff auf den Computer als auch ein physisches Erscheinen am Wohnort der Opfer.

Ein Anruf mit Folgen

In der letzten Woche wurde dem BACS ein Fall gemeldet, der exemplarisch zeigt, wie strukturiert und mehrstufig die Betrüger vorgehen. Sie kontaktierten das Opfer dabei telefonisch und gaben sich als Mitarbeiter des BACS aus. Unter dem Vorwand einer dringenden Sicherheitsnotlage gelang es ihnen, durch manipulative Gesprächsführung Vertrauen aufzubauen. Im Verlauf des Telefonats verschafften sie sich über eine Fernzugriffs-Software Zugriff auf das Mobiltelefon des Opfers. Sobald der Zugriff hergestellt war, kompromittierten die Angreifer in einem ersten Schritt die Bankverbindung und führten unbefugte Transaktionen aus. Danach behaupteten sie, dass die Kreditkarten blockiert worden seien, wodurch zusätzliche Verunsicherung erzeugt wurde. Die Betrüger versuchten zudem auch, das Opfer daran zu hindern, externe Hilfe zu kontaktieren oder die Angaben zu verifizieren. Das Opfer stand über den ganzen Zeitraum über das Mobiltelefon mit den Betrügern in Kontakt.

In einem weiteren Schritt behaupteten die Betrüger, Vermögenswerte müssten aufgrund der angeblichen Bedrohungslage physisch «in Sicherheit» gebracht werden. In der Folge erschienen die Betrüger respektive Komplizen der Betrüger persönlich am Wohnsitz der geschädigten Person und liessen sich Schmuck sowie Bargeld aushändigen.

Typische Warnsignale

Die Betrüger werden immer professioneller, verwenden psychologisch ausgefeilte Gesprächstaktiken und setzen zunehmend moderne Technologien ein, so dass präventive Massnahmen häufig an ihre Grenzen stossen. Mit der rasanten Entwicklung von KI-Systemen, insbesondere von grossen Sprachmodellen, werden die Angriffe immer glaubwürdiger, natürlicher, strukturierter und überzeugender. Das macht es für Privatpersonen zunehmend schwieriger, zwischen echten und gefälschten Kontakten von Behörden zu unterscheiden.

Umso wichtiger ist es, ein Bewusstsein für wiederkehrende Muster zu entwickeln. Unabhängig von der konkreten Geschichte oder der angeblichen Bedrohung weisen solche betrügerischen Anrufe von vermeintlichen Behörden regelmässig ähnliche Warnsignale auf:

  • Unerwarteter Anruf, der sich auf eine angebliche akute Bedrohung oder laufende polizeiliche Ermittlungen bezieht;
  • Aufforderung zur Geheimhaltung gegenüber Verwandten oder Bankmitarbeitern;
  • Installation oder Verwendung von Fernzugriffs-Software;
  • Aufforderung zur Angabe von Zugangsdaten, Einmal-Codes oder «TANs» (Transaction Authentication Numbers);
  • Druck und Drohung, sofort finanzielle Schritte einzuleiten;
  • Ankündigung einer persönlichen Abholung von Geld oder Wertgegenständen.

Behörden gehen nie auf diese Art und Weise vor. Sie verlangen weder telefonisch die Installation von Software, noch fordern sie Bargeldabhebungen, die Übergabe von Wertsachen oder absolute Geheimhaltung. Wenn mehrere der oben genannten Elemente zusammenkommen, ist davon auszugehen, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt.

Eine gesunde Portion Skepsis gegenüber unerwarteten Anrufen mit hoher Dringlichkeit ist daher kein Zeichen von Unhöflichkeit, sondern ein wichtiger Selbstschutzmechanismus.

Empfehlungen

  • Seien Sie skeptisch bei Anrufen, bei denen mit Konsequenzen gedroht wird (Geldverlust, Strafanzeige, Konto-/Kartensperrung, usw.). 
  • Wenden Sie sich an den nächsten Polizeiposten, falls Sie unsicher sind, ob ein Anruf tatsächlich von der Polizei stammt.
  • Brechen Sie solche Telefonanrufe sofort ab.
  • Sollten Sie Kreditkartendaten angegeben haben, wenden Sie sich umgehend an Ihren Kreditkartendienstleister, damit dieser die Kreditkarte sperren kann.
  • Falls Sie einen finanziellen Schaden erlitten haben, empfiehlt das BACS, eine Strafanzeige bei der örtlichen Polizei einzureichen. Auf der Seite von Suisse ePolice können Sie Polizeiposten in Ihrer Nähe suchen.
  • Sollten Sie eine Zahlung getätigt haben, wenden Sie sich umgehend an die Bank, damit diese die Zahlung unter Umständen noch stoppen kann.
  • Falls Sie aufgefordert worden sind, ein Fernzugriffsprogramm zu installieren, deinstallieren Sie dieses umgehend und ändern Sie alle Passwörter, die Sie auf diesem Gerät verwenden.

Quelle: NCSC Schweiz

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